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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Dokumenteninkassoarten, -hauptformen

Das Dokumenteninkasso kann entweder in der Form Dokumente gegen Zahlung (Kasse) oder gegen Akzept erfolgen. Bei Dokumente gegen Zahlung (Documents against Payment, Cash) erteilt der Exporteur seiner Hausbank den Inkassoauftrag mit der Weisung, dem Importeur die Dokumente nur gegen Zahlung des Gegenwertes herauszugeben. Durch die Aushändigung der Dokumente erhält der Importeur bereits die Verfügungsgewalt über die Waren, obwohl diese i. d. R. noch nicht am Bestimmungsort eingetroffen sind. Die Einräumung eines Zahlungsziels für den Importeur zur Überbrückung der Zeit des Versands oder der Verschiffung ist auch bei der Vereinbarung Dokumente gegen Zahlung möglich. Dafür legt der Exporteur den Dokumenten eine Nachsichttratte mit einer Laufzeit, die der Verschiffungs- bzw. Versendungsdauer entspricht, bei, die vom Importeur zu akzeptieren ist. Dieser erhält die Dokumente erst, wenn das Akzept eingelöst und die Ware eingetroffen ist. Die Akzeptierung des Wechsels soll für den Exporteur sicherstellen, dass der Importeur auch die Dokumente aufnimmt. Bei Vereinbarung Dokumente gegen Akzept (Documents against Acceptance) erhält der Importeur die Dokumente gegen Akzeptierung einer Nachsichttratte ausgehändigt. Der Exporteur räumt damit dem Importeur ein Zahlungsziel ein, sichert die Forderung aber wechselmässig ab. Ausserdem hat er bei Bedarf an liquiden Mitteln die Möglichkeit, den Wechsel bei seiner Bank zum Diskont einzureichen. Wichtig ist bei der Erteilung eines Inkassoauftrags, genaue Weisungen für den Fall der Nichtzahlung bei Fälligkeit zu fixieren. Ist dies nicht geregelt, sind die Banken nicht verpflichtet, Wechselprotest erheben zu lassen.



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