Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
WechselprotestDer Wechselprotest ist die öffentlich beurkundete Verweigerung der Annahme oder der Zahlung eines Wechsels. Der Protest muß vor dem Verfall erfolgen und kann sowohl auf der Rückseite des Wechsels oder auf einer gesonderten Urkunde erklärt werden. Diese Protesturkunde ist mit dem Wechsel fest zu verbinden.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Festzinslimit | Gegenstromplanung | Loanfacility | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |