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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wechselprotest durch Banken

Eine Bank darf nach den AGB bei ihr ruhende Wechsel, falls ihr keine andere Weisung erteilt ist, bei Verfall vorlegen und mangels Zahlung protestieren lassen, sowie zu diesem Zweck Wechsel auf auswärtige Plätze rechtzeitig versenden.



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