direkte Einlagensicherung
Form der Einlagensicherung. Kommt insb. dann zum Zuge, wenn die präventive Aufsicht Liquiditätsschwierigkeiten nicht hat vermeiden können. Während die präventiv-gewerberechtlichen Bestimmungen des KWG sich grunds. an alle Banken - unabhängig von ihrer Rechtsform - richten, bestehen hins. der direkten Einlagensicherung, die sich als kollektive Einlagensicherungssysteme der einzelnen Bankengruppen - private, öffentlich-rechtliche, genossenschaftliche - darstellt, erhebliche Unterschiede. Anders: indirekte Einlagensicherung, Institutssicherung.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|