indirekte Einlagensicherung
Die präventive Sicherung durch die Bestimmungen des KWG. Dieses Schutzsystem beruht auf der Vorgabe bankenaufsichtsrechtlicher Vorschriften, deren primäres Ziel es ist, die Solvenz der Banken zu sichern und damit mittelbar die Gläubiger zu schützen. Von Bedeutung sind insb. folgende Bestimmungen, die der Liquiditätssicherung der Banken und damit dem Gläubigerschutz dienen: 1. Marktzugangsbeschränkungen (§§ 2a, 32-38, 39-43 KWG), 2. Verhaltens- und Strukturnormen für Eigenkapital, Liquidität und Kreditgeschäft (§§ 10-13 KWG), 3. Auskunfts-, Offenlegungs-und Informationspflichten der Banken (§§ 13-16, 2430, 44 KWG). Anders: direkte Einlagensicherung.
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