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Digitales Rechtemanagement (DRM)
Wer digitale Inhalte, etwa Musikdateien oder Videodaten kopiert, der erhält ein identisches, vom Original nicht zu unterscheidendes Duplikat - einen Klon. Und mit der entsprechenden Ausstattung, also zumeist einem PC, ist nichts leichter als das. Musik- und Filmindustrie, aber auch die Urheber von digitalen Inhalten, haben aufgrund der Vielzahl von Klone und deren freien Tausch etwa über das Internet ein Interesse daran, die Kontrolle über die Verbreitung und Nutzung der Werke zu behalten. Dabei soll Digitales Rechtemanagement helfen. Das Konzept beinhaltet mehrere technische Verfahren und dahinterstehende Ideen, wie der Vertreiber digitaler Inhalte, also etwa eines Musikstücks, die Kontrolle über die Weitergabe behält. Ein Bestandteil ist die Kennzeichnung des Musikstück mit Hilfe eines Digitalen Wasserzeichens. In die digitale Information werden Daten integriert, die darüber Aufschluss geben können, wer denn ursprünglich die Datei erworben hat oder welche Rechte der Besitzer der Datei hat. Das Lizenzmanagement für die Verwaltung von Rechten, also etwa die Erlaubnis, die Datei in ein anderes Format zu wandeln oder auch nur abzuspielen, muss mit Hilfe einer speziellen Software stattfinden. Da ist es praktisch, dass mit dem "Windows Media Player" von Mircosoft ein entsprechendes Programm bereits auf nahezu jedem Windows-PC installiert ist. Zur Ausgestaltung von DRM sind eine Menge Varianten denkbar und einige bereits in der Praxis erprobt worden:
Entscheidend für das funktionieren von DRM ist, dass die digitalen Inhalte innerhalb der Kontrolle eines DRM-Systems bleiben - sobald sie in frei konvertierbare Formate gewandelt wurden, verliert der Lizenzgeber die Kontrolle. In der Praxis heißt das, das geschützte Dateien nicht auf CD gebrannt oder in MP3-Files umgewandelt werden dürfen, denn ab diesem Zeitpunkt kann das Management-System nicht mehr auf sie zugreifen. Dieser "Herausforderung" stellt sich die Computerindustrie von Seiten der Hard- und Software auf Druck der Rechteinhaber. Geplant ist etwa, das nächste Windows-Betriebssystem so auszulegen, dass DRM-geschützte Inhalte nur noch innerhalb dafür zertifizierter Hardware genutzt werden kann. Im Augenblick kann der Kopierschutz einer Audio-CD immer noch dadurch überlistet werden, dass ein normaler Audio-CD-Player per digitalem Kabel (optisch oder Koaxial) an den entsprechenden Eingang des Computers angeschlossen wird und die Daten so in den Rechner finden. Zukünftig wäre es nicht mehr möglich, Geräte anzuschließen, die nicht selbst mit entsprechender Software zur Verarbeitung von DRM-Beschränkungen ausgestattet sind.
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Weitere Begriffe : planmässige Tilgung | Effektenprimanota | Geldtriade | ||||||||||||||||||||||||||||
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