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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Devisentermingeschäft mit Besserungschance

Auch: Forwardparticipation, Devisentermingeschäft mit Gewinnbeteiligung. Abgeschlossen wird im Rahmen eines Partizipationsvertrags ein Devisentermingeschäft mit fest vereinbartem Terminkurs, der für den Kunden der Bank ungünstiger als der marktübliche Terminkurs ist; zusätzl. wird aber vereinbart, dass der Vertragspartner der Bank an für ihn günstigen Wechselkursvänderungen in Höhe einer bestimmten Quote teilnimmt, indem die Bank dem Kunden entspr. Ausgleichszahlung leistet, wenn der massgebl. Kassakurs zugunsten des Kunden unter (Fremdwährungsverkauf durch die Bank) oder über (Fremdwährungskauf durch die Bank) dem vereinbarten Terminkurs liegt; in diesem Fall wird das Geschäft im Ergebnis effektiv von der Bank zu einem für den Kunden günstigeren Kurs als dem vereinbarten Terminkurs erfüllt. Das Entgelt für diese Gewinnchance liegt in der für den Kunden nachteiligen Differenz zwischen festgelegtem Kurs und Marktkonditionen für ein normales Devisentermingeschäft. Die Höhe der Differenz hängt dabei von der Höhe der vom Kunden gewählten Quote ab, mit der er an für ihn günstigen Kursveränderungen partizipieren will. Die Besonderheit des Geschäfts liegt also darin, dass der Kunde sein Wechselkursrisiko begrenzen, zugleich aber - anders als beim herkömmlichen Termingeschäft - mit einem bestimmten Prozentsatz an Kursveränderungen teilnimmt, die für ihn günstige Auswirkungen hätten, wenn er auf die Fixierung eines Kursniveaus durch den Abschluss des Termingeschäfts verzichtet hätte. Diese Chance erkauft er sich durch ein schlechteres als das sonst mögliche Kurssicherungsniveau. Die Bank sichert sich gegen das Wechselkursrisiko, das sie durch die Vereinbarung des Terminkurses dem Kunden abgenommen hat (Kurs steigt beim Fremdwährungsverkauf durch die Bank über, fällt beim Fremdwährungskauf durch die Bank unter den vereinbarten Terminkurs) mit dem Kaufeiner Kauf- bzw. Verkaufs- option, die in Nominalbetrag, Basispreis und Fälligkeit mit dem Termingeschäft identisch ist. Für den Fall, dass der Kurs sich in eine für den Kunden und damit für sie günstige Richtung entwickelt, muss sie nur einen Teil des dadurch auf ihrer Seite entstehenden Gewinns an den Kunden weitergeben. Hins, des ihr zustehenden möglichen restlichen Gewinns (100% minus Partizipationsquote des Kunden) hat sich die Bank im Rahmen des Gesamtkonzepts dafür entschieden, auf dessen etwaige Vereinnahmung zu verzichten. Stattdessen schliesst sie ein weiteres »risikofreies« Geschäft ab, indem sie als Stillhalter eine der erworbenen Option gegenläufige Verkaufsbzw. Kaufoption mit demselben Basispreis verkauft. Dieses Optionsgeschäft ist das notwendige Bindeglied, um die Gesamtkonstruktion mit dem Ergebnis einer - abgesehen vom Adressenausfallrisiko (Eindeckungsrisiko) - risikolosen Gewinnerzielung zu vervollständigen und damit einsatzfähig zu machen. Damit die vereinnahmte Prämie die aufzuwendende Prämie für die gekaufte Option deckt, braucht die Bank nur über einen Teilbetrag des zu Grunde liegenden Termingeschäfts eine Stillhalterposition einzugehen. Das prozentuale Verhältnis der Stillhalterposition zum Gesamtbetrag des Termingeschäfts bestimmt zugleich die Partizipationsquote für den Kunden. Der Gewinn für die Bank ergibt sich dadurch, dass sie zu Gunsten des Kunden dessen Partizipationsquote gegenüber dem rechnerischen Wert vermindert. Für den Kunden bedeutet dies: Je höher die von ihm gewünschte Partizipationsquote ist, um so mehr muss der vereinbarte Terminkurs zu seinen Ungunsten vom marktüblichen Terminkurs abweichen, denn der vereinbarte Terminkurs bestimmt als Basispreis für die beiden Optionsgeschäfte zugleich die Höhe der zu entrichtenden und zu empfangenden Prämie. Mit wachsender Abweichung des vereinbarten vom marktüblichen Terminkurs zu Lasten des Kunden fällt die aufzuwendende und steigt die zu empfangende Prämie; zugleich sinkt damit der Betrag, über den die Stillhalterposition eingegangen werden muss, und steigt die Partizipationsquote des Kunden.



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