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Deutsche Terminbörse (DTB)
Die Deutsche Terminbörse (DTB) ist die Finanzterminkontraktbörse der Bundesrepublik Deutschland. An der DTB werden ausschließlich Terminkontrakte wie beispielsweise Optionen und Futures gehandelt. Der Sitz der Deutschen Terminbörse ist Frankfurt am Main. Der Handel an der DTB erfolgt über Computer. Händlern und Kunden steht somit der Zugang zur DTB völlig standortunabhängig in ganz Deutschland offen. Die Deutsche Terminbörse ist der zentrale Handelsort für deutsche Terminkontrakte. Im Gegensatz zu herkömmlichen Präsenzbörsen läuft der Handel mit Finanzterminkontrakten an der Deutschen Terminbörse vollelektronisch ab. Käufe und Verkäufe werden in Computer eingegeben und vollelektronisch abgewickelt. Durch eine solche Computerbörse sind die Marktteilnehmer nicht mehr an den Standort der Börse gebunden, sondern können von jedem beliebigen Ort in Deutschland per Computerterminal am Handel teilnehmen. An der deutschen Terminbörse werden gehandelt:
Der Handel an der Deutschen Terminbörse findet nach dem Market-Maker-System statt. Den Market-Makern kommt die Aufgabe zu, einen kontinuierlichen Handel an der Terminbörse zu gewährleisten. Hierzu sind sie verpflichtet, jederzeit als Käufer oder Verkäufer von Terminkontrakten aufzutreten, wenn ein Anleger Kontrakte erwerben oder veräußern möchte. So können sich die Marktteilnehmer sicher sein, dass sie ihre Terminkontrakte jederzeit handeln können, ohne "über den Tisch gezogen" zu werden. Die Market-Maker sind verpflichtet, ständig faire Kurse für die gehandelten Titel zu stellen. Ein Marktteilnehmer, der aus irgend einem Grund schnell einen Titel kaufen oder verkaufen muss, braucht so nicht zu fürchten, dass sein Handelspartner die Situation ausnutzt. Weitere Teilnehmer am Börsenhandel sind die Börsenteilnehmer mit Eigen- und Kundengeschäft. Diese Teilnehmer handeln entweder für eigen Rechnung oder im Auftrag eines Kunden (z.B. eines Privatanlegers). Der Handel mit Terminkontrakten an der DTB findet immer über die so genannte Clearingstelle statt. Die Clearingstelle übernimmt die Abwicklung, Abrechnung und Besicherung des Handels. Käufer und Verkäufer von Terminkontrakten haben immer die Clearingstelle als Partner, sie ist für jeden Käufer eines Terminkontrakts der Verkäufer und für jeden Verkäufer eines Terminkontrakts der Käufer. Nur Clearing-Mitglieder dürfen direkt Geschäfte mit der Clearingstelle tätigen. Börsenmitglieder, die nicht Clearing-Mitglied sind und andere Kunden wie z.B. Privatanleger, müssen ihre Geschäfte über die Clearing-Mitglieder indirekt mit der Clearing-Stelle durchführen. Um das Risiko der Nichterfüllung für die Clearing-Mitglieder und die Clearingstelle möglichst gering zu halten, wird von der DTB bei bestimmten Termingeschäft eine Sicherheitenleistung verlangt, deren Höhe sich am Risiko und am Volumen des jeweiligen Geschäfts orientiert. Seit der Börsengesetznovelle von 1989 können auch Privatpersonen verbindliche Geschäfte an der DTB abschließen, wenn sie zuvor über die besonderen Risiken von Börsentermingeschäften schriftlich hingewiesen wurden. Die Deutsche Terminbörse zählt zu den international jüngsten Terminbörsen. Ihre Gründung 1988 war ein wichtiger Schritt um den Finanzplatz Deutschland zu sichern und im Wettbewerb um internationale Anleger zu stärken. Ein umfangreicher und gut funktionierender Markt für Terminkontrakte ist ein unverzichtbarer Bestandteil jedes wichtigen Finanzplatzes. Seit ihrer Gründung hat die DTB international und vor allem innerhalb Europas ständig an Bedeutung gewonnen. Deutsche Finanzterminkontrakt-Börse in Frankfurt am Main. Computerbörse auf Basis des Market-Maker-Prinzips. Durch Anwendung dieses Prinzips soll die Liquidität des Terminmarktes gesichert werden, zumal durch die Verantwortlichkeit mehrerer Market Makers für eine Kontraktart der Wettbewerb forciert wird. Als Börsenmitglieder können Banken zum Handel für eigene Positionen und für Kundenpositionen sowie als Market Makers zugelassen werden, Makler zum Handel für eigene Rechnung und als Market Makers. Die Trägergesellschaft der Deutschen Terminbörse tritt bei jedem Geschäftsabschluss als Kontraktpartner der Börsen- bzw. Clearing-Mitglieder ein und fungiert als zentrale Clearing-Stelle. Geschäftsbeziehungen entstehen somit nur zwischen der Clearing-Stelle und den Clearing-Mitgliedern. Es gibt: General-Clearing-Mitglieder, die Geschäfte mit ihren Kunden, für eigene Rechnung und Geschäfte von Börsenmitgliedern, die nicht zum Clearing zugelassen sind, abwickeln können sowie Direkt-Clearing-Mitglieder, die nur Geschäfte mit ihren Kunden und für eigene Rechnung abwickeln dürfen.
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