Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltungen
Nach dem Entstehen der EZB und des ESZB sind mit Inkrafttreten des erforderlichen neuen Bundesbankgesetzes in 2002 die Vorbehaltszuständigkeiten der früheren LZB entfallen. Die bestehenden organisatorischen Einheiten der Bundesbank, 9 Landeszentralbanken (LZB) und die Dienststelle des Direktoriums, sind in der neuen Organisationsstruktur zu einer Einheit geworden. Aus der Dienststelle des Direktoriums wurde die Zentrale, aus den Landeszentralbanken mit Ländernamen wurden Hauptverwaltungen mit Ortsnamen. Hierdurch wurde die Voraussetzung für den Aufbau einer effizienteren und kostengünstigeren Organisation vor dem Hintergrund der Mitgliedschaft der Bundesbank im ESZB geschaffen. Sie unterhält heute je eine Hauptverwaltung für den Bereich des Landes Baden-Württemberg, des Freistaates Bayern, der Länder Berlin und Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen und der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, des Landes Hessen, des Landes Nordrhein-Westfalen, der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, der Freistaaten Sachsen und Thüringen. Die Hauptverwaltungen sind für die Erfüllung der ihnen vom Vorstand übertragenen Aufgaben nach dessen Vorgaben verantwortlich. Sie berichten an den jeweils fachlich zuständigen Zentralbereich. Sie werden jeweils von einem Präsidenten geleitet, der dem Vorstand der Bundesbank untersteht. Diese tragen die Bez. Präsident der Hauptverwaltung. Die Hauptverwaltungen sind für die Erfüllung der ihnen vom Vorstand übertragenen ausführenden Aufgaben nach dessen Vorgaben verantwortlich. Sie berichten an die jeweils fachlich zuständigen Bereiche in der Zentrale. Um die Effizienz der Aufgabendurchführung zu steigern, wird der organisatorische Aufbau der neun Hauptverwaltungen durch die Einrichtung von jeweils 3 Regionalbereichen vereinheitlicht: Innenbetrieb (Betriebsorganisation, Personal, Administration), Banken und Finanzaufsicht sowie Bankgeschäftlicher Betrieb. Darüber hinaus werden bei mehreren Hauptverwaltungen Servicezentren eingerichtet, in denen ausführende Tätigkeiten für die Gesamtbank - z.B. Tätigkeiten für Wertpapierabwicklung und Depotführung - an einem Standort zusammengeführt werden. Des Weiteren unterhalten insb. die Zentralbereiche Recht, Revision und Informationstechnologie Arbeitseinheiten als ausgelagerte Fachstellen bei den Hauptverwaltungen. Die Bundesbank darf Filialen unterhalten, die der jeweiligen Hauptverwaltung unterstehen.
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