Compliance-Organisation
Im WpHG sind zur Vermeidung von compliancerelevanten Interessenkonflikten Verhaltensregeln fixiert. Diese beinhalten u. a. Organisationspflichten, die sich auf die Errichtung einer geeigneten Aufbau- und Ablauforganisation und die Schaffung interner Kontrollverfahren richten. Realisiert werden kann dies durch die Errichtung einer Compliance-Organisation, deren wesentliche Elemente Beobachtungs-(Watchlist), Sperrliste (Restrictedlist) sowie Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen (Chinesewalls) bilden. Durch Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen, die durch die Etablierung von Informationsbarrieren (Chinesewalls) entstehen und zu einer räumlichen und personellen Trennung verschiedener Bereiche führen, wird sichergestellt, dass compliancerelevante Informationen, die in einzelnen Geschäfts- oder Stabsbereichen anfallen, diese Bereiche grunds. nicht verlassen.
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