Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) mit Sitz in Berlin und Bonn beschäftigt sich mit Menschen in den
unterschiedlichsten Altersstufen und Lebenslagen. Zu den Aufgabenbereichen
gehört die Familie, ältere Menschen, Gleichstellung, Kinder und Jugend.
Darüber hinaus fallen auch der Zivildienst, der Bereich Wohlfahrtspflege und
bürgerschaftliches Engagement in die Zuständigkeit des Ministeriums. Das
Ministerium beschäftigt rund 500 Mitarbeiter. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Anschriften]
wird vom entsprechenden Bundesminister geleitet. Er wird dabei von einem
Parlamentarischen Staatssekretär unterstützt, der ihn im
politisch-parlamentarischen Bereich vertritt. Ein Staatssekretär ist als
höchster Beamter des Ministeriums für die Verwaltung zuständig und ist nach dem
Minister der stellvertretende Leiter des Ministeriums. Das Ministerium besteht
aus insgesamt fünf Abteilungen, die sich in 45 Referate aufgliedern.
Nachgeordnete Behörden sind das Bundesamt für
den Zivildienst sowie die Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Schriften. Aufgaben des Bundesministeriums Zu den Aufgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) [Anschrift]
gehören:
1. Politikbereich Familie:
- Gestaltung der
Familienförderung (Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss,
Mutterschutz),
- Einsetzung für
die Berücksichtigung der Familieninteressen innerhalb der Bundesregierung,
- Schaffung
entsprechender Bedingungen für eine partnerschaftliche Elternverantwortung
von Müttern und Vätern (Elternzeit, Erziehungsgeld, familienfreundliche
Arbeitswelt, Tagesbetreuung von Kindern),
- Modelle zur
Förderung gesellschaftlicher Bewusstseinsprozesse (unter anderem zur
Stärkung der Rolle von Vätern, zur gewaltfreien Erziehung, zur
Armutsprophylaxe) sowie
- Programme und
Initiativen zur Gleichstellung von Frauen in der Politik, Gesellschaft und
Arbeitswelt sowie zum Abbau von Gewalt gegen Frauen.
2. Politikbereich Senioren:
- Modellprojekte
zur Förderung eines selbstständigen Lebens von Senioren in der
Gesellschaft und zur Hilfe und Pflege im Alter,
- Verbesserung
der gesetzlichen Rahmenbedingungen (etwa Altenpflegegesetz, Heimgesetz)
und
- Unterstützung
der europäischen und internationalen Zusammenarbeit auf Regierungsebene
sowie bei Verbänden und Institutionen.
3. Politikbereich Frauen:
- Erarbeitung von
Bundesgesetzen zur Durchführung der Gleichstellung von Frauen und Männern,
- Einflussnahme
auf Gesetzesvorhaben anderer Bundesministerien sowie
- Leitung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen, außerdem der bundesweiten
Arbeitsgruppe "Frauenhandel".
4. Politikbereiche Kinder und Jugend:
- Die Betreuung
bestehender Bundesgesetze (etwa Kinder- und Jugendhilfegesetz, Gesetz zum
freiwilligen sozialen Jahr)
- Wahrnehmung der
Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen (vor
allem im Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsmarktbereich) sowie
- Mitwirkung bei
der Weiterentwicklung und Umsetzung der europäischen Jugendprogramme.
- Darüber hinaus
unterstützt das Ministerium Träger der Familienarbeit, Senioren- und
Frauenorganisationen sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Auch die
Förderung der Familien- und Seniorenforschung sowie die Durchführung von
Frauen- und Jugendforschung fällt in dessen Aufgabenbereich.
5. Politikbereich Zivildienst:
- Betreuung der
Gesetzgebung zur Durchführung des Zivildienstes,
- Fachaufsicht
über das Bundesamt für Zivildienst,
- Regelung der
Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie
- Regelung der
Geld- und Sachbezüge, Heilfürsorge, Unterhaltssicherung,
Familienheimfahrten und Fortbildung für Zivildienstleistende.
6. Politikbereiche Wohlfahrtspflege und bürgerschaftliches
Engagement:
- Förderung der
Arbeit der Wohlfahrtsorganisationen, sozialer Verbände und Einrichtungen
auf Bundesebene.
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