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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit Sitz in Berlin und Bonn beschäftigt sich mit Menschen in den unterschiedlichsten Altersstufen und Lebenslagen. Zu den Aufgabenbereichen gehört die Familie, ältere Menschen, Gleichstellung, Kinder und Jugend. Darüber hinaus fallen auch der Zivildienst, der Bereich Wohlfahrtspflege und bürgerschaftliches Engagement in die Zuständigkeit des Ministeriums. Das Ministerium beschäftigt rund 500 Mitarbeiter.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Anschriften] wird vom entsprechenden Bundesminister geleitet. Er wird dabei von einem Parlamentarischen Staatssekretär unterstützt, der ihn im politisch-parlamentarischen Bereich vertritt. Ein Staatssekretär ist als höchster Beamter des Ministeriums für die Verwaltung zuständig und ist nach dem Minister der stellvertretende Leiter des Ministeriums. Das Ministerium besteht aus insgesamt fünf Abteilungen, die sich in 45 Referate aufgliedern.

Nachgeordnete Behörden sind das Bundesamt für den Zivildienst sowie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften.

Aufgaben des Bundesministeriums

Zu den Aufgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [Anschrift] gehören:

1. Politikbereich Familie:

  • Gestaltung der Familienförderung (Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Mutterschutz),
  • Einsetzung für die Berücksichtigung der Familieninteressen innerhalb der Bundesregierung,
  • Schaffung entsprechender Bedingungen für eine partnerschaftliche Elternverantwortung von Müttern und Vätern (Elternzeit, Erziehungsgeld, familienfreundliche Arbeitswelt, Tagesbetreuung von Kindern),
  • Modelle zur Förderung gesellschaftlicher Bewusstseinsprozesse (unter anderem zur Stärkung der Rolle von Vätern, zur gewaltfreien Erziehung, zur Armutsprophylaxe) sowie
  • Programme und Initiativen zur Gleichstellung von Frauen in der Politik, Gesellschaft und Arbeitswelt sowie zum Abbau von Gewalt gegen Frauen.

2. Politikbereich Senioren:

  • Modellprojekte zur Förderung eines selbstständigen Lebens von Senioren in der Gesellschaft und zur Hilfe und Pflege im Alter,
  • Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (etwa Altenpflegegesetz, Heimgesetz) und
  • Unterstützung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit auf Regierungsebene sowie bei Verbänden und Institutionen.

3. Politikbereich Frauen:

  • Erarbeitung von Bundesgesetzen zur Durchführung der Gleichstellung von Frauen und Männern,
  • Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben anderer Bundesministerien sowie
  • Leitung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen, außerdem der bundesweiten Arbeitsgruppe "Frauenhandel".

4. Politikbereiche Kinder und Jugend:

  • Die Betreuung bestehender Bundesgesetze (etwa Kinder- und Jugendhilfegesetz, Gesetz zum freiwilligen sozialen Jahr)
  • Wahrnehmung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen (vor allem im Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsmarktbereich) sowie
  • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der europäischen Jugendprogramme.
  • Darüber hinaus unterstützt das Ministerium Träger der Familienarbeit, Senioren- und Frauenorganisationen sowie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Auch die Förderung der Familien- und Seniorenforschung sowie die Durchführung von Frauen- und Jugendforschung fällt in dessen Aufgabenbereich.

5. Politikbereich Zivildienst:

  • Betreuung der Gesetzgebung zur Durchführung des Zivildienstes,
  • Fachaufsicht über das Bundesamt für Zivildienst,
  • Regelung der Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie
  • Regelung der Geld- und Sachbezüge, Heilfürsorge, Unterhaltssicherung, Familienheimfahrten und Fortbildung für Zivildienstleistende.

6. Politikbereiche Wohlfahrtspflege und bürgerschaftliches Engagement:

  • Förderung der Arbeit der Wohlfahrtsorganisationen, sozialer Verbände und Einrichtungen auf Bundesebene.



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