BilReg - Bilanzrechtsreformgesetz
Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz sollen zum einen verschiedene bilanzrechtliche EU-Rechtsakte umgesetzt werden, so z.B. die IAS-Verordnung vom 19. Juli 2002, die Schwellenwertrichtlinie vom 13. Mai 2003, die Modernisierungsrichtlinie vom 18. Juni 2003 sowie ein Teil der Fair-Value-Richtlinie vom 27. September 2001.
Zentraler Gegenstand ist dabei die Einführung der IAS/IFRS-Rechnungslegung für Konzern- und Einzelabschlüsse. Mit der Verordnung 1606/2002 »Betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards« verzichtete die EU vor drei Jahren bewusst auf die Formulierung eigener Normen. Die Bundesregierung kleidete die Brüsseler Vorgabe in das seit Jahresbeginn gültige Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG).
Zudem werden die Angaben im Anhang und im Lagebericht erweitert sowie die Schwellenwerte für die Erleichterungen und Befreiungen kleinerer und mittelgroßer Unternehmen erhöht.
Zum anderen legt der Gesetzesentwurf einen weiteren Schwerpunkt auf die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Hierzu soll u.a. der Katalog der mit einer Abschlussprüfung vereinbarten Beratungstätigkeiten erheblich eingeschränkt werden. Konzeptionell wird zwischen Abschlussprüfungen in börsen- und nicht-börsennotierten Unternehmen unterschieden.
Eine Auswirkung des BilReg ist, dass nicht-kapitalmarktorientierte Untenrehmen zum 31.12.2004 einen befreienden Konzernabschluss nach IFRS erstellen dürfen,d.h. das Wahlrecht nach §292a HGB bestehen bleibt für diese Unternehmen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen hingegen sind für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2006 verpflichtet, nach IFRS im Konzernabschluss zu bilanzieren.
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