Bietungsgarantie
Tender Guarantee, Garantie de Soumission, Bid Bond dient bei Ausschreibungen der finanziellen Absicherung der ausschreibenden Stelle für den Fall, daß der Bieter die mit der Abgabe des Angebots übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt, das heißt im Zuschlagsfall den Vertrag nicht unterzeichnet und - falls in den Ausschreibungsbedingungen vorgesehen -die Bietungsgarantie nicht durch eine Liefer- und Leistungsgarantie ablöst oder während der Bindefrist erklärt, daß er das Angebot zurückzieht. Die Höhe der Garantie ist abhängig von den Ausschreibungsbedingungen. Sie ist in der Regel unbeschadet der Höhe des Angebots entweder über einen in den Ausschreibungsbedingungen festgelegten Betrag oder über einen in den Ausschreibungsbedingungen genannten festen Prozentsatz der Angebotssumme zu erstellen.
Angebots- oder Offertgarantie (engl.: tender guarantee). Besondere Form der Bankgarantie, die insbes. bei internationalen Ausschreibungen gefordert bzw. gegeben wird. Das bietende Unternehmen legt dann zusammen mit seinem Angebot eine B. eines Kreditinstituts vor. Die B. dient der Absicherung der ausschreibenden Stelle v. a. vor den finanziellen Folgen des Risikos, dass ein Bieter sein Angebot vorzeitig zurückzieht, es nachträglich ändert oder sich weigert, nach Zuschlag den Vertrag zu unterzeichnen (und deshalb eine Neuausschreibung vorgenommen werden muss). Die Höhe der B. liegt i. d. R. zwischen 2 bis 5 % des Auftragswertes. Die Laufzeit richtet sich nach der Bindefrist des Angebots; sie beträgt häufig drei Monate.
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