Betriebliche Gesundheitsförderung
In der Gesundheitswirtschaft:
workplace health promotion
Seit dem Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzeszum 1. April 2007 sind die bisherigen Kann-Leistungen der Krankenkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) Pflichtleistungen geworden (§ 20 a SGB V). Das Leistungsspektrum umfasst:Erhebung der gesundheitlichen Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale,dabei Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb,Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung gesundheitlicher Ressourcen und Fähigkeiten,Unterstützung bei deren Umsetzung.Das Gesetz lässt offen, wie viel Geld die Krankenkassen hierfür einsetzen müssen, allerdings gilt das bisherige Ausgabe-Soll für primärpräventive und betriebliche Gesundheitsförderungsleistungen zusammen weiter (2,74 Euro pro Kopf der Versicherten). Die Krankenkassen können die Leistungen entweder selbst erbringen oder geeignete Dritte (andere Krankenkassen, zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgemeinschaften) mit der Erbringung beauftragen. Verpflichtend vorgeschrieben ist die Zusammenarbeit mit der Unfallversicherung. Prioritäre Bedarfe, Zielgruppen, Inhalte u.a. sollen wie bisher gemeinsam und einheitlich durch alle Krankenkassen in einem Präventionsleitfaden entwickelt werden. Ab dem 1. Juli 2008 obliegt dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen der Beschluss dieses Leitfadens.
Arbeitsbedingungen können die Gesundheit gefährden. Dies umfasst z.Betriebliche Gesundheitsförderung physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz, chemische, biologische oder physikalische Einwirkungen, die die Gefahr einer nicht unerheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung, eines Unfalls oder einer Erkrankung bergen. Gerade im Bereich arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sind Maßnahmen der Präventiongeeignet, Krankheitsursachen zu erkennen und zu bekämpfen.
Nach neueren Erkenntnissen können ein Drittel aller krankheitsbedingten Fehltage durch betriebliche Maßnahmen positiv beeinflusst werden. BGF umfasst grundsätzlich alle Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Gesellschaft, die der Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz dienen. Zu den Maßnahmen der BGF zählen Interventionen zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes und seiner Rahmenbedingungen. Auch Angebote zum gesundheitsgerechten Verhalten am Arbeitplatz zählen dazu. Als Interventionsort ist der Betrieb ein sogenanntes Setting.
§§ 20, 20 a SGB V
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