belegloser Scheckeinzug
BSE-Verfahren, BSE-Abkommen.
Abk.: BSE. Inkasso von Schecks ohne Verwendung der physischen Scheckformulare als Rationalisierungsmassnahme im Zahlungsverkehr in Form einer Verbindung von direkter Belegverarbeitung und beleglosem Datenträgeraustausch. Grundlage: Abkommen über das beleglose Scheckeinzugsverfahren (BSE-Abkommen) des deutschen Bankgewerbes. Bei der maschinellen Beleglesung der ersten mit dem Inkasso beauftragten Clearingstelle werden die Schecks, die BSE-geeignet sein müssen, nicht an die bezogene Bank weitergeleitet. Vielmehr erfolgt durch maschinell-optisches Lesen der 5 Felder der Codierzeile der Schecks die Weiterleitung über die Leit- und Verrechnungswege des beleglosen Datenträgeraustausches bis zur bezogenen Bank. Euro-cheques zieht die Deutsche Eurocheque-Zentrale in der Gesellschaft für Zahlungssysteme im beleglosen Datenträgeraustausch ein.
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