Abkommen über das beleglose Scheckeinzugsverfahren
Kurzbezeichnung : BSE-Abkommen. Zahlungsverkehrsabkommen der deutschen Bankwirtschaft. Zwischen den Spitzenverbänden des Bankgewerbes und der Bundesbank abgeschlossene Vereinbarung zur Rationalisierung des Scheckinkassos. Bezieht sich auf in Euro ausgestellte Inhaber- sowie Orderschecks und Zahlungsanweisungen zur Verrechnung, die auf Banken gezogen sind und bestimmte Beträge nicht übersteigen. Die Daten der Schecks usw. müssen von der sie in das beleglose Scheckeinzugsverfahren überleitenden Bank auf EDV-Medien erfasst werden.
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