Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Abkommen über das beleglose Scheckeinzugsverfahren

Kurzbezeichnung : BSE-Abkommen. Zahlungsverkehrsabkommen der deutschen Bankwirtschaft. Zwischen den Spitzenverbänden des Bankgewerbes und der Bundesbank abgeschlossene Vereinbarung zur Rationalisierung des Scheckinkassos. Bezieht sich auf in Euro ausgestellte Inhaber- sowie Orderschecks und Zahlungsanweisungen zur Verrechnung, die auf Banken gezogen sind und bestimmte Beträge nicht übersteigen. Die Daten der Schecks usw. müssen von der sie in das beleglose Scheckeinzugsverfahren überleitenden Bank auf EDV-Medien erfasst werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Abkürzungen, Akronyme
 
Abkommen über den Lastschriftverkehr
 
Weitere Begriffe : Outsourcing im Kreditgeschäft | Makroskalen | Kurszuschlag
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.