Zahlungsanweisung
von der Deutschen Postbank AG angebotene Dienstleistung des halbbaren Zahlungsverkehrs, bei der der Kunde eine Postbank-Niederlassung (Postgiroamt) beauftragt, einen Geldbetrag von seinem Girokonto abzubuchen und an einen bestimmten Empfänger (bar) auszuzahlen. Hierfür gelten besondere Bedingungen und ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegen besonderes Entgelt kommen spezielle Formen der Zahlungsanweisung in Betracht, z. B. eigenhändige Auslieferung an den Empfänger, Eil- oder telegraphische Anweisung. Die Zahlungsanweisung ist keine Anweisung i. S. des BGB.
Verbriefte Verpflichtung eines Zahlungspflichtigen zur Zahlung auf Grund eines Zahlungsauftrags oder verbriefter Anspruch eines Zahlungsempfängers auf Zahlung.
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