Beitragsrückzahlung
In der Gesundheitswirtschaft:
contribution refund
ist in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine Form der Beitragsermäßigung, bei der Versicherte einen Rückzahlungsbetrag erhalten, wenn sie im vergangenen Jahr keine Leistungen zu Lasten des jeweiligen PKV-Unternehmens in Anspruch genommen haben. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde die Möglichkeit der Beitragsrückzahlung (eingeführt mit dem zweiten GKV-Neuordnungsgesetz) mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz wieder gestrichen.
Der Nachweis, dass Beitragsrückzahlung Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen kann, konnte in Modellvorhaben der GKV nicht erbracht werden. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurde zum 1. Januar 2004 die Beitragsrückzahlung als mögliche Satzungsregelung für freiwillig Versicherte eingeführt. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde sie auf alle Mitglieder ausgedehnt. Satzungsregelungen können nun einen Anspruch auf Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen vorsehen.
§ 54 SGB V
Wahltarife
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|