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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Beitragsrückzahlung

In der Gesundheitswirtschaft: contribution refund ist in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine Form der Beitragsermäßigung, bei der Versicherte einen Rückzahlungsbetrag erhalten, wenn sie im vergangenen Jahr keine Leistungen zu Lasten des jeweiligen PKV-Unternehmens in Anspruch genommen haben. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde die Möglichkeit der Beitragsrückzahlung (eingeführt mit dem zweiten GKV-Neuordnungsgesetz) mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz wieder gestrichen. Der Nachweis, dass Beitragsrückzahlung Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen kann, konnte in Modellvorhaben der GKV nicht erbracht werden. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurde zum 1. Januar 2004 die Beitragsrückzahlung als mögliche Satzungsregelung für freiwillig Versicherte eingeführt. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde sie auf alle Mitglieder ausgedehnt. Satzungsregelungen können nun einen Anspruch auf Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen vorsehen. § 54 SGB V Wahltarife



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Beitragssatz, allgemeiner, zusätzlicher, erhöhter und ermäßigter
 
Weitere Begriffe : Binnenwirtschaft | Operatingleverage-Risiko | Apparat, politischer
 
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