Behandlungsstandard
In der Gesundheitswirtschaft:
Der Begriff Behandlungsstandard wird häufig im Zusammenhang sowohl mit Evidence Based Medicine (EBM) als auch mit geplanten Behandlungsabläufen genannt. Er weist darauf hin, dass es für bestimmte Erkrankungen und Erkrankungsabläufe Behandlungen gibt, die sich in der Medizin als sinnvoll herausgestellt haben und standardmäßig angewandt werden sollten.
Auch in den seit Anfang 2002 gesetzlich eingeführten Disease-Management-Programmen (DMP) spielen Behandlungsstandards eine wichtige Rolle. So sollen DMP-Programme nach den gesetzlichen Vorgaben eine Behandlung der Patienten nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz ermöglichen. Die detaillierten inhaltlichen Vorgaben für DMP-Programme erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA); diese werden dann vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Form von Rechtsverordnungen in allgemeingültige Vorschriften umgesetzt.
Gegen die Nutzung und vor allem gegen die verbindliche Einführung von Behandlungsstandards wird allerdings eingewandt, dass damit die Therapiefreiheit des Arztes weitgehend außer Kraft gesetzt werden würde und die Gefahr der „Kochbuch-Medizin“ gegeben wäre, bei der ohne Rücksicht auf die Besonderheiten des Einzelfalles Standard-Behandlungen angewandt und so der Patient nicht die bestmögliche Behandlung für seinen spezifischen Fall erhalten würde.
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