Therapiefreiheit
In der Gesundheitswirtschaft:
Ein Arzt ist beider Behandlung eines Patienten frei in der Wahl einer nach seiner fachlichen Einschätzung geeigneten Therapie oder diagnostischen Maßnahme. Dabei muss der Arzt allerdings auch eine Nutzen-Risiko-Abschätzung vornehmen: Der Nutzen der ausgewählten diagnostischen Maßnahmen bzw. Therapie muss größer sein als das damit verbundene Risiko für den Patienten. Außerdem muss der Arzt seine Entscheidung nach dem aktuellen Kenntnisstand der Medizin treffen.
Eingeschränkt wird die Therapie- oder Methodenfreiheit auch durch den Willen des Patienten, der nach einer entsprechenden Aufklärung jedem therapeutischen, diagnostischen oder präventiven Verfahren durch eine Einverständniserklärung zustimmen muss. In der vertragsärztlichen Versorgung wird die Therapiefreiheit des Weiteren durch das Wirtschaftlichkeitsgebot eingeschränkt.
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