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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Basistarif (PKV)

Private Krankenversicherungen (PKV) machen die Aufnahme neuer Mitglieder vom Gesundheitsrisiko des Anwärters abhängig. Menschen mit Vorerkrankungen oder zu hohem Alter müssen entweder ganz draußen bleiben oder hohe Aufschläge bezahlen. Für zwei Gruppen will die große Koalition dieses Prinzip außer Kraft setzen: Für freiwillig gesetzlich Versicherte, die trotz eines Einkommens über der Versicherungspflichtgrenze bei den gesetzlichen Kassen geblieben sind, sowie für ehemalige Privatversicherte, denen wegen nicht gezahlter Beiträge durch Arbeitslosigkeit oder einen Auslandsaufenthalt gekündigt wurde. Diesen Gruppen sollen die Privatanbieter künftig einen so genannten Basistarif anbieten müssen, der die gleichen Leistungen umfasst wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung - und zwar unabhängig von ihrem Krankheitsrisiko. Zudem sollen diese Neukunden von einer zur anderen Gesellschaft wechseln dürfen, ohne ihr fürs Alter angesparte Kapitalpolster zu verlieren.



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Basistarif
 
Basiswert
 
Weitere Begriffe : totales soziales Phänomen | Verbrauchsabweichung | internationaler Kreditmarkt, Kreditformen
 
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