Bankinsolvenz
Angesichts der weit reichenden Folgen, die zeitweilige und insbesondere dauerhafte Kapital- und/oder Liquiditätsprobleme für Einleger, Kreditnehmer und die gesamte Volkswirtschaft verursachen können (Domino-Effekt), waren Bankinsolvenz (Insolvenz) wesentliches Motiv für die Errichtung einer Bankenaufsicht. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) kann zur Vermeidung einer Insolvenz besondere bankaufsichtliche Maßnahmen treffen (§46 a KWG). Im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist allein diese Aufsichtsbehörde zur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Kreditinstituts i. S. des KWG befugt; dessen Geschäftsleiter müssen den Grund dem BAKred unverzüglich anzeigen (§46 b KWG)(Insolvenzverfahren eines Instituts). Den Schutz der Einleger bei einer Bankinsolvenz bezweckt auch, dass als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung für Institute eine Einlagensicherung vorgesehen ist.
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