Bankgeschäftspolitik und Ökologie
Um die Verbindung zwischen Ökonomie und Ökologie in ihrer Relevanz auch für Banken herauszustellen, kann zunächst konkret auf einen auch in Banken möglichen Einsatz von in ihrer Herstellung umweltverträglichen Materialien i. w. S. oder auch Massnahmen sparsamer Energieverwendung abgestellt werden. Diese Massnahmen mit im Einzelfall nur geringen umweltbezogenen Wirkungen, aber nicht zu unterschätzendem symbolischen Stellenwert nach innen und aussen, werden ergänzt um die bedeutsameren indirekten Umweltwirkungen bankbetrieblichen Handelns, die darin bestehen, dass Banken als Anbieter von Finan-zierungsfazilitäten Unternehmensinvestitionen finanzieren, die ihrerseits bedeutende umweltschützende Wirkungen bzw. Nachhaltigkeit zeigen können. Die im Rahmen der Kreditvergabe vorzunehmende Kreditwürdigkeitsprüfung muss in solchen Fällen oder auch grunds. je nach Investitionsobjekt um das Element der Überprüfung der Umweltverträglichkeit bzw. Nachhaltigkeit ergänzt werden, um schon im Vorfeld mögliche umweltspezif. Konflikte auszuschliessen, die den Investitionserfolg der Kredit nachfragenden Unternehmung mindern könnten. Die Berücksichtigung derartiger Aspekte im Rahmen der traditionellen Kreditvergabe ist auch vor dem Hintergrund als sinnvoll zu erachten, dass durch diese Form ursachenbezogener Risikopolitik Gesamt- und Einzelkreditrisiko der Bank reduziert werden können. Das Spektrum der Beachtung umweltbezogener bzw. Nachhaltigkeitssach-verhalte im Zusammenhang mit unternehmerischen Investitionen reicht dabei von einer vorgeschalteten Umweltverträglichkeitsprüfung und technischen Gutachten zur umweltschonenden Erfolgswirksamkeit einer Investition bis zur Prognostizierung der Absatzchancen umweltfreundlicher Produkte, die ihrerseits als massgebliche Erfolgsfaktoren einer Umweltschutzinvestition Geltung besitzen. Banken sollten daher in den Kalkül ihres Kreditvergabeprozesses das Vorhandensein derartiger Untersuchungen beim potenziellen Kreditnehmer überprüfen bzw. auf deren Erstellung dringen und, soweit ihnen dies möglich ist, den Aussagegehalt und die Qualität dieser Untersuchungen beurteilen bzw. je nach Finanzierungsvolumen von sachverständigen Dritten beurteilen lassen.
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