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Bündnis für Arbeit
Das "Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit" war ein Eckpfeiler im Regierungsprogramm der rot-grünen Koalition vom Herbst 1998. Es sollte der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Stärkung der Wirtschaft dienen. Seit Dezember 1998 fanden regelmäßige Gespräche mit den Spitzen von Gewerkschaften und Arbeitgebern statt. Sie sollten in konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt münden. Im März 2003 scheiterte das Bündnis für Arbeit. Bereits 1996 hatte die damalige Regierung unter Helmut Kohl (CDU) mit den Gewerkschaften zusammen einen Anlauf für eine Kooperation unternommen. Der erste Versuch scheiterte, weil sich die Gewerkschaften vor vollendete Tatsachen gestellt sahen. Das Bündnis für Arbeit sah laut Koalitionsvertrag Folgendes vor:
Folgende Eckpunkte wurden konkretisiert: 1. Volle Rente mit 60, 2. 100.000 Arbeitsplätze für Jugendliche in einem Sofortprogramm, 3. Abbau von Überstunden, 4. ein mit staatlichen Zuschüssen finanzierter Kombilohn. Das "Bündnis für Arbeit" mit Vertretern aus Regierung, Gewerkschaften und von Unternehmerseite tagte unregelmäßig zwischen 1998 und 2003. Alle Beteiligten waren darüber einig, dass dringend etwas gegen die Arbeitslosigkeit getan werden müsse. Der Mittelstand sollte besonders gefördert werden. Über die geeigneten Maßnahmen, die zum Erreichen der Ziele ergriffen werden sollten, herrschte allerdings von Beginn an Uneinigkeit. Das Bündnis für Arbeit traf einige wichtige Entscheidungen, so zum Beispiel das Programm zur Anwerbung von 20.000 IT-Experten aus dem Ausland. Im Jahr 2003 waren die Differenzen zwischen Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden so groß geworden, dass die Gespräche bis auf Weiteres unterbrochen wurden. Am 3. März 2003 erklärte der Bundeskanzler das Bündnis für Arbeit für gescheitert.
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Weitere Begriffe : PVBP | banktypische Risiken | Bankrembours | ||||||||||||||||||||||||||||
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