Ausweis der Kapitalherabsetzung
Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag ist in der GuV-Rechnung als Ertrag aus der Kapitalherabsetzung gesondert, und zwar hinter dem Posten Entnahmen aus Gewinnrücklagen, auszuweisen. Einstellung in die Kapitalrücklage ist nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gesondert auszuweisen. Im Lagebericht ist zu erläutern, ob und in welcher Höhe die aus der Kapitalherabsetzung und aus der Auflösung von Gewinnrücklagen gewonnenen Beträge zum Ausgleich von Wertminderungen, zur Deckung von sonstigen Verlusten oder zur Einstellung in die Kapitalrücklage verwendet werden.
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