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AuseinandersetzungsbilanzBei Privatbankiers für Zwecke der Auseinandersetzung aufzustellende Bilanz. Auseinandersetzung ist die unter den Gesellschaftern einer Bank in der Rechtsform der Personengesellschaft (Privatbankiers) bei Beendigung der Gesellschaft erfolgende Vermögensverteilung unter Berücksichtigung der Schulden. Die Auseinandersetzungsbilanz dient auch zur Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens beim Ausscheiden eines Gesellschafters. Ergibt sich aus seinem Kapitalkonto, ggf. vermehrt um anteilige stille Reserven unter Bewertung zum Zeitpunkt des Ausscheidens.
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