Ausbildung (für das Gesundheitssystem)
In der Gesundheitswirtschaft:
Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen einer geregelten Ausbildung, um im jeweiligen Beruf handlungsfähig zu sein.
Im deutschen Ausbildungssystem gibt es eine Reihe unterschiedlicher Ausbildungswege, die überwiegend bundesgesetzlich geregelt sind: Studium an einer Hoch- bzw. Fachhochschule mit akademischem Abschluss, Besuch einer Berufsakademie mit paralleler beruflicher Tätigkeit in einem Unternehmen, duale Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem Unternehmen mit Besuch einer Berufsschule und schließlich den Besuch einer Berufsfachschule.
In den klassischen Gesundheitsberufen sind insbesondere das Studium sowie der Besuch einer Berufsfachschule typische Ausbildungsgänge. So benötigen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, sowie Apotheker ein Studium mit abschließender staatlicher Prüfung und Verleihung der Approbation zur Berufsausübung.
Berufsfachschulen führen im Gesundheitswesen insbesondere zu folgenden Berufsabschlüssen:
• Altenpflege
• Altenpflegehilfe
• Diätassistenten
• Ergotherapie
• Hebammen
• Kinderkrankenpflege
• Krankenpflege
• Krankenpflegehilfe
• Logopädie
• Massage
• Orthoptik
• Pharmazeutisch-technische Assistenten
• Physiotherapie
• Podologie (vormals: Medizinische Fußpflege)
• Rettungsassistenten
• Technische Assistenten in der Medizin
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|