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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitsmittel

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Gesamtheit von Mitteln, mit denen der Mensch bei der Be- und Verarbeitung auf die Arbeitsgegenstände einwirkt. Arbeitsmittel zählen zu den Produktionsmitteln; dazu gehören z.B. Werkzeuge, Maschinen und Transportmittel. Der Begriff der Investitionsgüter entspricht den Arbeitsmitteln im engeren Sinn. Das technische Niveau der gesamten Arbeitsmittel, insbesondere der Produktionsinstrumente einer ökonomischen Stufe (wissenschaftlich, technische Entwicklung), ist Ausdruck für den Entwicklungsstand der menschlichen Arbeit und der Produktivkräfte. >Arbeit In der Wirtschaftssoziologie: Begriff aus der Marxschen Analyse des Arbeitsprozesses im allgemeinen (d.h. ohne Berücksichtigung bestimmter Produktionsverhältnisse), also Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen. Im weiteren Sinne zählen zu den A.n auch die gegenständlichen Bedingungen des Arbeitsprozesses, die für ihn notwendig sind, aber nicht unmittelbar die Wirkung der Arbeit auf ihren Gegenstand vermitteln (Gebäude, Transportmittel usw.).

Unter dem Begriff Arbeitsmittel versteht man steuerrechtlich Gegenstände, die zur Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Eine private Benutzung ist dabei fast ausgeschlossen. Die Arbeitsmittel fallen unter den Überbegriff Werbungskosten. Zu den Arbeitsmitteln gehören in Abhängigkeit des jeweiligen Berufes sehr unterschiedliche Dinge.

Wie hoch die private Nutzung bei Arbeitsmitteln sein darf, ist gesetzlich nicht festgelegt. Wer seine Arbeitsmittel zu zehn Prozent privat nutzt, schadet damit in der Regel nicht ihrer Absetzbarkeit. Fordert das Finanzamt einen Nachweis, sollte der Arbeitnehmer über ein Quartal belegen können, wie oft er das Arbeitsmittel beruflich und wie oft privat benutzte. Das lässt sich mit einer akribischen Aufzeichnung nachweisen.

Dafür können die Kosten der Arbeitsmitteln dann einschließlich der Umsatzsteuer im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Allerdings dürfen sie dazu ohne Umsatzsteuer nicht teurer sein als 410 Euro. Liegen Sie darüber, werden die Güter über mehrere Jahre abgeschrieben.

Was sind Arbeitsmittel?

Arbeitsmittel können im Einzelnen sein:

  • Aktenordner, in denen zum Beispiel Zeugnisse über Ausbildung und Berufsausübung, Bewerbungsunterlagen, Anschriften potenzieller Arbeitgeber oder Arbeitsverträge abgeheftet sind.
  • Fachbücher und Fachzeitschriften,
  • Bücherregal für berufliche Literatur,
  • Diktiergerät für bestimmte Berufsgruppen,
  • Wachhund eines Dienstmanns,
  • Papierkorb,
  • Werkzeuge,
  • Berufskleidung,
  • Computer,
  • Schreibtisch.



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