Anlagevorschriften
Reglementieren einen Teil der Eigen- und Fremdmittelverwendung solcher Unternehmen, die in besonderem Masse Anforderungen des Anlegerschutzes unterliegen. Hierbei handelt es sich primär um die verschiedenen Kapitalsammelstellen, vor allem Versicherungen und KAG, aber auch Banken, Pfandbriefbanken usw. Anlagevorschriften dieser institutionellen Anleger sind in den Spezialgesetzen dieser Institutsgruppen geregelt, so für Banken im KWG nebst ergänzenden Grundsätzen über die Eigenmittel und die Liquidität, für Versicherungen im VAG.
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