anerkennungsfähige Sicherheiten nach Basel II
Kreditsicherheiten, die bei der Ermittlung des anrechnungsfähigen Eigenkapitals einer Bank nach Basel II berücksichtigt werden können: Bareinlagen bei der Kredit gebenden Bank, Wertpapiere von Staaten, sonstigen öffentlichen Stellen, Banken, Wertpapierfirmen und Unternehmen sowie Aktien, Investmentfondsanteile und Gold. Einer risikogerechten Behandlung von Krediten wird von Basel II auch dadurch Rechnung getragen, dass die Anerkennung von Garantien u.a. Sicherheiten erweitert ist. Der Kreis der zulässigen Sicherheiten und Garantien hängt davon ab, welchen Ansatz die Bank wählt. Im fortgeschrittenen Ansatz, der dem Konzept des ökonomischen Kapitals am nächsten kommt, können die Institute den Kreis ihrer Sicherheiten sowie die Verlustraten beim Ausfall der Sicherungsgegenstände selber bestimmen.
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