Aktiensplitting
Beim Splitting werden die Aktien in einem bestimmten, vorher festgelegten Verhältnis geteilt. Je nach Wert der Aktie besitzt der Aktionär nach dem Splitting nun zwei oder mehrere Aktien des gleichen Wertes: Bei einer 100-Euro-Aktie und einem Splitting-Verhältnis von eins zu zwei sind das zwei Aktien zu je 50 Euro. Das Anteilsvermögen ändert seine Höhe nicht, es verteilt sich nur auf mehr Aktien. Aktiensplitting hat nur eine mittelbare ökonomische Wirkung, denn am Firmenwert ändert es erst einmal nichts. Seine Wirkung ist psychologischer Natur. Der geringere Börsenkurs (Aktienkurs) der gesplitteten Aktien soll Käufer mobilisieren, die durch hohe Kurse abgeschreckt werden. Gerade für Kleinaktionäre sind Aktiensplits interessant, da sie ihnen die Chance einräumen, Aktien von Unternehmen zu erwerben, die bisher wegen des hohen Kurswertes für sie unerreichbar waren. Für Alt- und Großaktionäre ist am Splitting von Interesse, daß durch neue Aktienkäufe die Kurse anziehen können. Der Aktienerwerb von Unternehmen, die ihre Aktien splitten wollen, kann daher profitabel sein. Während der Splittingphase kann ein Aktionär seine Aktien nicht veräußern. Fällt in dieser Zeit der Kurs enorm, kann dies insbesondere bei Kleinaktionären katastrophale Folgen haben.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|