Aktienmehrheit
In der Hauptversammlung der AG wird das Stimmrecht der Aktionäre nach Nennbeträgen der Aktien ausgeübt. Eine einfache Mehrheit liegt vor, wenn die Anzahl der Aktien mehr als die Hälfte des Grundkapitals repräsentiert. Qualifizierte Mehrheit ist eine solche von mind. 3/4 des Aktienkapitals. Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung oder Kapitalherabsetzung und anderes mehr, bedürfen einer solchen qualifizierten Mehrheit.
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