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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Abrechnungsverkehr bei den Filialen der Deutschen Bundesbank

Die Filialen der Bundesbank führen für die Banken ihres Geschäftsbereichs einen Abrechnungsverkehr durch. Betriebswirtschaftlich wichtige Dienstleistung für die Banken. Sie können daran auf Grund erteilter Zulassung teilnehmen. Objekte, die ausgetauscht werden können, sind Überweisungen, Schecks, Wechsel, Lastschriften, Quittungen, Anweisungen, Wertpapiere in bestimmten Fällen, Zins- und Dividendenscheine (Kupons) u. a. Die Bundesbank hat Bedingungen bekannt gegeben, die für die Teilnahme am Abrechnungsverkehr Voraussetzung sind und die sich vor allem auf Aufbereitung der Einlieferungen der Abrechnungspapiere und dieser selbst beziehen. Die Abrechnung findet innerhalb der von der Bundesbankfiliale bekannt gegebenen Zeitspanne mehrmals täglich statt. Forderungspapiere, die von der Empfängerbank nicht bezahlt werden, müssen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt desselben Tages zurückeingeliefert werden; sie können nicht entspr. den Regelungen des Scheck- bzw. Wechselrückgabeabkommens retourniert werden. Der Saldo, der sich für die einzelnen am Abrechnungsverkehr teilnehmenden Institute ergibt, wird diesen am Ende eines jeden Arbeitstages von der LZB auf Girokonto gutgeschrieben bzw. belastet. Im letzteren Fall darf für die einzelne Bank kein Sollsaldo entstehen bzw. dieser muss unmittelbar abgedeckt werden, z.B. durch lombardierte Wertpapiere (Giroüberzugslombard).



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