Zweigstellenüberwachung in der EU
Nach der 1. Bankrechtskoordinierungsrichtlinie arbeiten bei der Überwachung der Tätigkeiten von Banken, die insb. durch die Errichtung von Zweigstellen in einem oder mehreren anderen EU-Mitgliedstaaten als ihrem Sitzland Geschäfte betreiben, die zuständigen Bankenaufsichtsbehörden der betr. EU-Mitgliedstaaten eng zusammen. Sie teilen einander alle Informationen über Leitung, Verwaltung und Eigentumsverhältnisse mit, die die Aufsicht über die Banken und die Prüfung der Voraussetzungen für ihre Zulassung sowie Überwachung ihrer Liquidität erleichtern können. Die zuständigen Bankenaufsichtsbehörden können auch zu Beobachtungszwecken Relationen festlegen, die auf die Zweigstellen anwendbar sind.
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