Zweigpraxis/Praxisfiliale
In der Gesundheitswirtschaft:
Mit dem Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz haben Vertragsärzte, die eine eigene Praxis betreiben, seit dem 1. Januar 2007 das Recht, weitere Zweigpraxen unabhängig von den Bezirksgrenzen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu betreiben, wenn hierdurch die Versorgung der Patienten an den Orten der Zweigpraxen verbessert wird. Hierzu benötigen sie eine Ermächtigung des Zulassungsausschusses der KV am Sitz der Zweigpraxis. Diese Flexibilisierung der Berufsausübung soll die Versorgung auch in Gebieten mit drohender oder bereits bestehender Unterversorgung sicherstellen.
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