Zwang, außerökonomischer
In der sozialistischen Wirtschaftslehre:
Im allgemeinen Gewaltanwendung um etwas durchzusetzen, was unter anderen Bedingungen durch ökonomischen Zwang erreicht wird. Dieser Zwang kann sich in den verschiedensten Erscheinungsformen zeigen: in der persönlichen, der betrieblichen, juristischen, polizeilichen oder in der militärischen Gewalt. Vor allem in den Epochen der Sklavenhaltergesellschaft und im Feudalismus ist Zwang das entscheidende Mittel zur Sicherung der Ausbeutung. Im Faschismus waren es vor allem die Formen des Arbeitsdienstes, Dienstverpflichtungen, Notdienst, Arbeitswechselverbote, Zwangsarbeit u.a.
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