Zufluss-Abfluss-Prinzip
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zu einem bestimmten Veranlagungszeitraum bei Überschusseinkunftsarten. Diese Regelung gilt folglich für Unternehmer, die keine Bilanz erstellen, um ihren Gewinn zu ermitteln. Also all diejenigen, die ihren Gewinn durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Das sind beispielsweise Existenzgründer, Kleinunternehmer und solche, deren Jahresumsatz unterhalb von 350.000 EUR liegt oder deren Gewinn aus Gewerbebetrieb kleiner als 30.000 EUR ist. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Regelmäßig widerkehrende Ausgaben (10 Tage gilt als noch regelmäßig widerkehrend), die kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs zu dem sie wirtschaftlich gehören bezahlt worden sind, gelten als in dem Kalenderjahr als ausgegeben und somit als Betriebsausgabe. Diese Regelung gilt nicht für: regelmäßig wiederkehrende Ausgaben (vgl. 10-Tage-Regel), langfristigen Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen, Lohnzahlungen oder Gehaltszahlungen, Abschreibungen, bei bilanzierenden Steuerpflichtigen.
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