Zentraler Kapitalmarktausschuss
Zentraler Kapitalmarktausschuß ist eine 1957 von Geschäftsbanken gegründete Kommission zur Koordinierung der Vorgehensweise der Emittenten am Kapitalmarkt (Obligation).
Der aus elf Mitgliedern bestehende Ausschuß gibt Empfehlungen zum Zeitpunkt, zum Volumen und zur Ausstattung der Emissionen.
Abk.: ZKMA; 14köpfi-ges Gremium der Kreditwirtschaft, das die Aufgabe hat, die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes hinsichtlich der Volumina und der Termine von Anleiheemissionen (Anleihen; Emission) abzustimmen, um eine Überforderung des Kapitalmarktes zu vermeiden.
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