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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zahlungs- und Verrechnungssysteme im Eurosystem

Das Eurosystem formuliert Grundprinzipien für Zahlungs- und Verrechnungssysteme, überwacht sie, erfüllt Katalysatorfunktion hins. ihrer Verbesserung und betreibt Zahlungsverkehrseinrichtungen. Nach Darstellung der EZB zeigt die enge Verzahnung zwischen Zah-lungs- und Wertpapierverrechnungs- und -abwicklungs-systemen, dass Zentralbanken i.A. und das Eurosystem im Besonderen auch grosse Bedeutung für Letztere haben. EU-Vertrag und ESZB-Satzung legen fest, dass eine der grundlegenden Aufgaben des ESZB ist, »das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern«. Diese Vorgaben sind lt. EZB Basis der Bereitstellung von Zahlungsverkehrseinrichtungen und Überwachung von Zahlungssystemen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich durch die NZB. Nach Errichtung des Eurosystems haben EZB und NZB des Euroraums zusammen diese Funktionen übernommen. Die EZB ist lt. ESZB-Satzung befugt, Richtlinien, Weisungen, Verordnungen und Entscheidungen zu erlassen. Empfehlungen und Stellungnahmen abzugeben; sie kann Verordnungen erlassen, um effiziente und zuverlässige Zahlungs- und Verrechnungssysteme innerhalb der EU und im Verkehr mit Drittländern zu gewährleisten. Bei den EU-Organen sind lt. EZB EU-Rat und Europäisches Parlament gem. EU-Vertrag befugt, Rechtsakte im Bereich der Finanzdienstleistungen zu verabschieden, die auch Zahlungs- und Verrechnungssysteme betreffen können. Nationale Gesetzgeber können, wie die EZB weiter betont, in den EZB-Zuständigkeitsbereich nur regulierend eingreifen, wenn diese ihre Befugnisse in den betr. Bereichen ausgeübt haben. Durch Anwendung von Delivery-versus-Payment-Verfahren (DvP, Lieferung gegen Zahlung), bei denen Wertpapiere nur gegen gleichzeitige Übertragung von Guthaben geliefert werden, sind Wertpapiergeschäfte i.A. mit geldlicher Verrechnung verbunden. Die Abwicklung beider Teilgeschäfte unterliegt lt. EZB daher gleichen Schutzvorkehrungen, um Asymmetrien mit Auswirkungen auf das Gesamtsystem auszuschliessen.



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