Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Zahlung auf Akkreditivbasis im Aussenhandelsgeschäft

Bei Zahlung auf Akkreditvbasis als Zahlungsbedingung beauftragt der Importeur eine Bank, ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen. Der Inhalt des Akkreditivs wird i. d. R. der Bank des Lieferanten/Exporteurs (avisierende Bank) bzw. auch dem Lieferanten selbst mitgeteilt. Die avisierende Bank zahlt das für die Warenlieferung vereinbarte Entgelt an den Lieferanten, sobald dieser die entspr. Dokumente an die Bank gibt. Diese Zahlungsbedingung hat den Vorteil, dass sowohl die Zahlung des Kaufpreises an den Exporteur als auch die Lieferung der Ware an den Importeur sichergestellt sind. Da die Übertragung der Ware auf Dokumentenbasis geschieht, hat der Importeur nicht die Möglichkeit zu überprüfen, ob es sich um die vertragsgem. vereinbarte Ware bzw. Qualität handelt. Um dieses Risiko zu vermindern, können in den Akkreditivbedingungen zusätzliche Dokumente, deren Ausstellung von unabhängigen Stellen erfolgt und die über die Beschaffenheit der Ware informieren, fixiert werden. Bei der Zahlungsform Akkreditiv werden die zur Finanzierung des Warengeschäfts anfallenden Zinsen meist zwischen Ex- und Importeur aufgeteilt. Der Exporteur muss die Produktion der Ware und die Lieferung bis zur Übergabe der Dokumente an die Bank finanzieren, während der Importeur ab Honorierung der Dokumente die Finanzierungskosten zu tragen hat. Banken übernehmen bei Zahlung auf Akkreditivbasis die Akkreditiveröffnung und -abwicklung. Da dies aufwändige Aufgaben sind (z. B. durch die Dokumentenprüfung) und den Banken durch die eingegangene Zahlungsverpflichtung ein Risiko verbleibt, sind die vom Importeur für diese Bankleistung zu tragenden Kosten dementspr. hoch.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Zahlstellenvermerk
 
Zahlung kompensiert
 
Weitere Begriffe : Autogenes Training | Buchschulden | Pflichtblatt der Börse
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.