Wechsellombard, Wechsellombardierung, Wechselverpfändung, Wechselbeleihung
Beleihung (Verpfändung) von Wechseln durch Banken bzw. ggf. durch die Zentralbank als Form des Lombardkredits. Im Bereich der Geschäftsbanken relativ selten auftretend. Dient Banken zur Refinanzierung; vor allem solche, die nur sehr kurzfristigen Liquiditätsbedarf haben, vermeiden den mit - soweit zulässig - einer Wechselrediskontierung bei der Zentralbank verbundenen Zinsverlust für die gesamte Wechsellaufzeit dadurch, indem sie die Wechsel für nur wenige Tage bei der Zentralbank oder auch am Interbankengeldmarkt, d. h. bei anderen Banken, lombardieren.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|