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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Währungsreserven des Eurosystems

Die Währungsreserven des Eurosystems umfassen die Reserven, die zu Beginn der 3. Stufe der EWWU von den NZB auf die EZB übertragen wurden, sowie die eigenen Reserven der NZB. Der institutionelle Rahmen, innerhalb dessen diese Währungsreserven verwaltet und Devisengeschäfte durchgeführt werden, ist in EG-Vertrag und ESZB-Satzung niedergelegt. Das Eurosystem ist für Haltung und Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der EWWU-Mitgliedstaaten und für die Durchführung aller Devisengeschäfte, insb. eventueller Interventionen, zuständig. Es kann Devisenmarktinterventionen ggf. entweder allein durchführen (unilaterale Interventionen) oder koordiniert in Zusammenarbeit mit anderen Zentralbanken (konzertierte Interventionen). Eingesetzt werden dabei die Fremdwährungsbestände der EZB. Die Interventionen können jedoch entweder von der EZB selbst oder von den NZB in offener Stellvertretung für die EZB durchgeführt werden. Ob die Interventionen zentral oder dezentral durchgeführt werden, spielt i. Hinbl. a. das eigentliche Ziel des Geschäfts keine Rolle. Die EZB kann Interventionen nicht nur über ihre Währungsreserven, sondern erforderlichenfalls auch z. B. über Devisenswaps einschl. Swaps mit anderen Zentralbanken finanzieren. Die EZB ist bei Devisenmarktinterventionen im Bedarfsfall also nicht auf ihre Währungsreserven beschränkt. Interventionen können auch im Rahmen des neuen Wechselkursmechanismus (WKM II), der mit Beginn der 3. Stufe der EWWU in Kraft trat, erfolgen. Jegliche Interventionen in EU-Währungen müssen ohne Beeinträchtigung des vorrangigen Ziels der EZB, die Preisstabilität zu gewährleisten, erfolgen und - insb. i. Hinbi. a. die Finanzierung der Interventionen – vom Eurosystem in enger Zusammenarbeit mit der betr., nicht dem Eurowährungsgebiet angehörenden Zentralbank durchgeführt werden. Dies beugt der Notwendigkeit vor, auf EU-Währungen lautende Währungsreserven zu halten.



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