Währungsreform, -umstellung
Gesetzliche, von Grund auf erfolgende Neuordnung des Geldwesens bzw. der Währungsverfassung eines Landes, meist nach Kriegen und Inflationen, um den zu grossen Bestand an umlaufenden Zahlungsmitteln (Geldüberhang) zu verringern. Dabei wird meist auch eine neue Währungseinheit eingeführt. I. d. R. wird eine Währungsreform durch eine andauernde, galoppierende - bzw. zurückgestaute - Inflation erzwungen, die dem Geld des Landes seine normalen Funktionen (Geldfunktionen) nimmt. In Deutschland hat es im 20. Jahrh. 2 Währungsreformen gegeben: 1924, die die zerrüttete Reichsmarkwährung unter Einführung der Rentenmark sanierte, und 1948, die die Deutsche Reichsmark, die durch die inflationäre Kriegsfinanzierungspolitik des nationalsozialistischen Staates zerrüttet war, durch die Deutsche Mark in den 3 westlichen Besatzungszonen ersetzte (für die sowjetische Besatzungszone wurde eine eigene Regelung getroffen). Dabei wurde das Umtauschverhältnis der DM zur RM auf 1:10 festgesetzt. Altgeldguthaben wurden im Verhältnis 100:6,5 in DM gewandelt, andere Reichsmarkverbindlichkeiten 10:1, Löhne, Gehälter, Miet- und Pachtzinsen, Renten, Pensionen usw. 1:1, Schuldverschreibungen 10:1 umgestellt. Pro Kopf der Bevölkerung wurde eine »Kopfquote« als Erstausstattung von DM 40 gezahlt (einige Monate später nochmals DM 20). Spez. Regelungen ergingen für die vielfältigen weiteren Guthaben- und Schuldenumstellungen. Als jüngste Währungsreform - i. w. S. verstanden - kann man die in der ehemaligen DDR 1990 ansehen (mit z. T. allerdings anderen Ursachen), als die Mark der DDR im Zuge der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion durch die DM als neuer Währungseinheit ersetzt wurde. Die Einführung der DM in der ehemaligen DDR wird allerdings nur selten als Währungsreform, sondern zumeist als Währungsumstellung bez., obwohl sie ökonomisch für die neuen Bundesländer einer Währungsreform entsprach. Das verwendete Umtauschverhältnis, das aus rein politischen Gründen die Mark der DDR in aus ökonomischer Sicht stark überhöhtem Verhältnis in DM umtauschte und daher erheblicher Kritik unterlag, gilt bis heute als Ursache für in den folgenden Jahren entstandene wirtschaftliche Probleme in Deutschland. Eine reine Währungsumstellung hingegen erfolgte in Deutschland mit der Einführung des zum 1.1.2002 als gesetzliches Zahlungsmittel und Rechtsnachfolger der DM.
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