Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Vorschuss

1. Bestimmte Kreditvergaben von Banken vor allem in der Aussenhandelsfinanzierung, etwa auf noch »schwimmende« Waren. 2. Finanzierung von sonstigen noch nicht fälligen Forderungen, auch im Rahmen des Factoring und der Forfaitierung. 3. Z. T. Bez. f. von der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite. 4. Vor Fälligkeit bzw. vor Ablauf der Kündigungs- oder Festlegungsfrist von einer Bank zurückgezahlte Spareinlagen. Auf den Betrag sind Vorschusszinsen zu berechnen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Vorschrift, operationale
 
Vorschusswechsel
 
Weitere Begriffe : Wahnsystem, kollektives | Risikosteuerungs- und -Controllingprozesse | Schichtdeterminante
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.