Vorschuss
1. Bestimmte Kreditvergaben von Banken vor allem in der Aussenhandelsfinanzierung, etwa auf noch »schwimmende« Waren.
2. Finanzierung von sonstigen noch nicht fälligen Forderungen, auch im Rahmen des Factoring und der Forfaitierung.
3. Z. T. Bez. f. von der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite.
4. Vor Fälligkeit bzw. vor Ablauf der Kündigungs- oder Festlegungsfrist von einer Bank zurückgezahlte Spareinlagen. Auf den Betrag sind Vorschusszinsen zu berechnen.
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