Vorschaltgesellschaft
Von grösseren Banken verwendete Unternehmung in der Rechtsform meist der GmbH. Solche Gesellschaften haben den Zweck, Teile des mind. 25% am Nominalkapital ausmachenden nicht konsolidierten Beteiligungsbesitzes bei Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe einer Bank zu halten. In der Bankbilanz erfolgt die Verbuchung i. d. R. unter »Sonstige Vermögensgegenstände«, während der andere Teil der nicht konsolidierten Beteiligungen in der Position »Wertpapiere« untergebracht wird.
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