Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Vorlegung zur Annahme

Jeder Wechselinhaber hat das Recht, den Wechsel bis zu dessen Verfalltag dem Bezogenen an seinem Wohnsitz oder Geschäftsort zur Akzeptierung (Annahme) vorzulegen. Der Wechselaussteller kann eine solche Vorlegung allerdings durch ein Vorlegungsverbot ausschliessen; andererseits kann er sie auch vorschreiben (Vorlegungsgebot).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
vorläufige Zinsgeschäftsposition
 
Vorlegung zur Zahlung
 
Weitere Begriffe : Währungsabwertung | Homöopathie | Multifaktorenanalyse
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.