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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Vorauszahlung im Aussenhandelsgeschäft

Wird im Aussenhandelsgeschäft Voraus- oder Anzahlung als Zahlungsbedingung vereinbart, ist die Zahlung des Kaufpreises durch den Importeur — entweder der volle Betrag oder ein Teil — schon vor Lieferung der Ware fällig. Der Exporteur kann durch Vereinbarung dieser Bedingung ein Zahlungsrisiko ganz vermeiden oder durch eine Anzahlung vermindern. Ausserdem hat er die Möglichkeit, die erhaltene Zahlung zur Finanzierung der Produktion der Waren zu nutzen, sodass damit die Zinslast der Finanzierung des Aussenhandelsgeschäfts beim Importeur liegt. Nachteilig wirkt sich auf den Importeur auch aus, dass durch seine Zahlung nicht sichergestellt ist, dass der Exporteur die Ware auch wirklich liefert. Allerdings kann dieses Risiko durch Stellung einer Lieferungsgarantie durch die Bank des Exporteurs abgesichert werden. Obwohl die Möglichkeit der Absicherung des Lieferrisikos durch eine Bankgarantie besteht, setzt die Vereinbarung von Vorauszahlung oder Anzahlung ein hohes Vertrauen des Importeurs gegenüber dem Exporteur, der kein Risiko eingeht, voraus. Die Aufgabe der Banken bei Voraus- oder Anzahlung liegt in der Übermittlung der Zahlung durch Überweisung oder Scheck, sodass die Transaktionskosten dieser Zahlungsbedingung sehr gering sind. Evtl. fallen noch Kosten für die Stellung einer Liefergarantie an. Der Importeur ist u. U. trotz der ihm damit auferlegten Kosten und Risiken aus verschiedenen Gründen bereit, eine Voraus- oder Anzahlung zu leisten. Bspw. wird oft zwischen Konzerngesellschaften auf Grund der finanziellen Strukturen bei den am Geschäft beteiligten Gesellschaften Vorauszahlung vereinbart. Auch ist bei der Lieferung von Investitionsgütern, die Spezialanfertigungen sind, eine Anzahlung durch den Besteller, der dann i. d. R. die Stellung einer Lieferungsgarantie einer Bank verlangt, übl. Es ist ebenfalls möglich, dass der Importeur andere Risiken, die mit einem Geschäft verbunden sind – nämlich das Wechselkursrisiko oder Risiken aus Preisschwankungen – höher einstuft als das Lieferrisiko und somit bereit ist, noch vor Lieferung – jedoch nur gegen Stellung einer Bankgarantie – zu zahlen.



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