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Volkseigener Betrieb
Als volkseigene Betriebe (VEB) wurden in der ehemaligen DDR die Industrie- und Dienstleistungsbetriebe bezeichnet, die sich im Staatseigentum befanden. Viele VEB waren ursprünglich Unternehmen, die nach 1945 aufgrund von Befehlen der sowjetischen Militäradministration den ehemaligen Eigentümern entschädigungslos weggenommen wurden, wenn diese als Faschisten und Kriegsverbrecher galten. Ein Teil der Unternehmen wurde zunächst zu "Sowjetischen Aktiengesellschaften" (SAG), die erst 1953 an die DDR zurückgegeben wurden. Die übrigen enteigneten Betriebe wurden sofort zu volkseigenen Betrieben erklärt. Sie waren keine rechtlich selbstständigen Einheiten, sondern Filialen der Vereinigung volkseigener Betriebe (VVB). In den folgenden Jahren wurden die VEB immer wieder neu gegliedert und umorganisiert, bis sie schließlich im Kombinat gruppenweise zusammen gefasst wurden. Da auch die Eigentümer der zunächst von den Sowjets nicht enteigneten Unternehmen durch mehr oder minder starken Druck zur Aufgabe gezwungen oder enteignet wurden, waren zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung fast alle Industrie- und größeren Dienstleistungsbetriebe Volkseigentum. Nur im Handwerk gab es neben den handwerklichen Genossenschaften noch private Betriebe. An der Spitze eines VEB stand der Betriebsdirektor, der vom Generaldirektor des jeweiligen Kombinats ernannt wurde. Er war an dessen Weisungen gebunden und ihm gegenüber für die Aufgabenerfüllung verantwortlich. Zugleich wurde er aber auch kontrolliert durch die staatlichen Organe, also Fachministerium, staatliche Plankommission, Staatsbank und Bilanzinspektion sowie die betrieblichen Partei- und Gewerkschaftsorgane. Oberstes Ziel war die Planerfüllung. Damit kontrolliert werden konnte, ob die zentralen Planziele hinsichtlich Produktion, Material- und Energieverbrauch und ähnlichem erfüllt wurden, mussten ständig umfangreiche Berichte und Statistiken an die übergeordneten Instanzen geliefert werden. Da es wegen der vielen Planungsfehler und der ständigen Materialengpässe selten möglich war, die gesetzten Ziele tatsächlich zu erreichen, wurde in den VEB ein ausgeklügeltes System zum "Schönen" der Statistiken entwickelt. Wegen der strengen Planvorgaben und der Zuweisung von Investitionsmitteln durch den Generaldirektor, der überdies auch über die Zusammenlegung oder Auflösung von Betrieben und das Produktionsprogramm entschied, hatten die VEB und ihr Direktor praktisch keine Selbstständigkeit.
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Weitere Begriffe : Verschuldungsbilanz, -status, -rechnung | Finanzdienstleistungsinstitut | Interbankleistungen | ||||||||||||||||||||||||||||
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