Umwandlung, Umgründung
Überführung von Unternehmen, z. B. Banken, von der gegebenen in eine andere Rechtsform. Soweit bei Banken dabei ein neuer Rechtsträger entsteht z. B. bei Umwandlung von Banken in den Formen der Personengesellschaft in die von Kapitalgesellschaften ist eine erneute Geschäftsbetriebserlaubnis der BaFin erforderlich. Gründe für Umwandlungen können sein: Verbreiterung der Kapitalbasis, Steigerung der Kreditwürdigkeit, Streuung des geschäftlichen Risikos, Nachfolgeprobleme, günstigere Besteuerungsbasis, Vorbereitung einer Fusion u. a.
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