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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Umwandlung, Umgründung

Überführung von Unternehmen, z. B. Banken, von der gegebenen in eine andere Rechtsform. Soweit bei Banken dabei ein neuer Rechtsträger entsteht – z. B. bei Umwandlung von Banken in den Formen der Personengesellschaft in die von Kapitalgesellschaften – ist eine erneute Geschäftsbetriebserlaubnis der BaFin erforderlich. Gründe für Umwandlungen können sein: Verbreiterung der Kapitalbasis, Steigerung der Kreditwürdigkeit, Streuung des geschäftlichen Risikos, Nachfolgeprobleme, günstigere Besteuerungsbasis, Vorbereitung einer Fusion u. a.



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