Treuhandmodell
Ansatz staatlicher Exportkreditversicherung. Der Bund gewährt Garantien und Bürgschaften für gebundene Finanzkredite nur an inländische Banken. Das Treuhandmodell des Bundes ermöglicht dagegen bei Aufrechterhaltung der Finanzkreditdeckung des Bundes die Vergabe liefergebundener Finanzkredite über ausländische Banken. Es sieht vor, dass eine inländische Bank auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der ausländischen Bank den Kredit in eigenem Namen und für Rechnung der gebietsfremden Bank gewährt. Diese Treuhandabrede zwischen den beiden Banken ist erforderlich, da so die inländische Bank den bundesgedeckten Bestellerkreditvertrag abschliesst und damit auch Forderungsberechtigte ist. Das Kreditrisiko liegt durch diese Konstruktion bei der ausländischen Bank, sodass die inländische Bank im Fall der Vereinbarung eines nichtabtretba-ren Selbstbehalts ein Risiko in Höhe von 5% der Gesamtforderung zu tragen hat. Es wird darauf geachtet, dass die ausländische Bank auch den aus der Bundesdeckung obliegenden Pflichten und Weisungen rechtlich und tatsächlich nachkommen kann.
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